Aktuell


Wiederzulassung seitens Revisionsaufsichtsbehörde vorzeitig, uneingeschränkt bestätigt!

Do, 30.05.2019

Die Revisionsbehörde (RAB) hat sämtliche Revisionsdienstleistungen der beantragten Zulassung für die nächsten 5 Jahre uneingeschränkt bestätigt.

Die RAB ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist zuständig für die Zulassung von Personen und Unternehmen, die Revisionsdienstleistungen erbringen, und beaufsichtigt die Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften. Gemeinsam mit den Berufsverbänden, welche die Berufs- und Standesregeln zur Revision von Jahres- und Konzernrechnungen erlassen, gewährleistet die RAB die Qualität von Revisionsdienstleistungen. Sie übt die Aufsicht über die Revisionsbranche unabhängig aus. Die RAB ist in ihrer Organisation sowie in ihrer Betriebsführung selbständig und führt eine eigene Rechnung ausserhalb der Bundesrechnung. Revisionsstelle der RAB ist die Eidgenössische Finanzkontrolle. (Quelle: www.rab-asr.ch)